AHV 21: Der Bundesrat beschliesst die Massnahmen zur Stabilisierung der AHV

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die Reform AHV 21 vorzulegen

Am 19. Mai haben die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen und damit einer Zusatzfinanzierung für die AHV zugestimmt. Weil damit aber nur ein Teil des Finanzierungsbedarfs der AHV gedeckt ist, bleibt eine Reform notwendig und dringend. Der Bundesrat will sie deshalb zügig vorantreiben.

Die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die folgenden Massnahmen enthalten:

– Das Referenzalter der Frauen in der AHV wird ab dem Folgejahr nach Inkrafttreten der Vorlage schrittweise um 3 Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht;

– Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird für eine Dauer von 9 Jahren von Ausgleichsmassnahmen im Umfang von 700 Millionen Franken begleitet: Beim vorzeitigen Rentenbezug werden tiefere Kürzungssätze angewendet, und für Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die ihre Rente ab 65 beziehen, wird die AHV-Rente erhöht.

– Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.

– Die AHV-Rente kann teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden;

– Die Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren und das Recht auf Vorbezug und Aufschub sowie auf Teilbezug der Altersrente gilt auch in der beruflichen Vorsorge;

– Die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus wird mit Anreizen gefördert:

  •  Der Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner (aktuell: 1400 Franken pro Monat) wird beibehalten;
  •  Die AHV-Beiträge, die nach dem Referenzalter bezahlt wurden, können zu einer höheren AHV-Rente führen;
  •  Die gesamte Altersleistung der beruflichen Vorsorge kann bis 70 aufgeschoben werden, auch nach einer Lohnreduktion;

– Die Mehrwertsteuer wird für die AHV um maximal 0,7 Prozentpunkte angehoben.

Die AHV hat zum Ziel, dass die ganze Bevölkerung vor existenzieller Not im Alter geschützt ist. Darum müssen die heutigen und künftigen Renten gesichert werden. Mit der Reform AHV 21 kann die Rechnung der AHV um rund 2,8 Milliarden Franken (im Jahr 2030) entlastet werden. Damit werden die Finanzen der AHV bis im Jahr 2030 stabilisiert.

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