Advestra berät Gnothis bei Finanzierungsrunden

Die GNOTHIS HOLDING AG, eine im Gesundheitssektor tätige Gesellschaft, hat dieses Jahr zwei Finanzierungsrunden über insgesamt knapp CHF 10 Millionen abgeschlossen. Zu den Investoren gehören u.a. die Investmentgesellschaft Nordstjernan und der Industriekonzern Hübner Gruppe. Gnothis ist eine Pionierin in der Entwicklung von Produkten für die DNA-Sequenzierung mit besonderem Schwerpunkt auf der Krebsfrüherkennung. Advestra hat Gnothis zu sämtlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Finanzierungsrunden beraten.

Team von Advestra

Das Team von Advestra bestand aus Annina Hammer, Sandro Fehlmann und Marlon Bertolini (alle Corporate | M&A) und Laurent Riedweg (Tax).

Über GNOTHIS HOLDING AG (CHE-101.287.804)

Die GNOTHIS HOLDING AG (CHE-101.287.804) hat ihren Sitz in Cham und verfügt über ein Aktienkapital von CHF 2’962’131.00.

Der statutarische Zweck der GNOTHIS HOLDING AG ist wie folgt definiert: «Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu akquirieren, zu halten und zu verkaufen, insbesondere Unternehmen in den Bereichen Biotechnologie und Biochemie. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem Zusammenhängen. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszweckes die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten und Unternehmungen erwerben und veräussern, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.»

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