Abstimmungsvorlagen für den 13. Februar 2022

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass am 13. Februar 2022 vier Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden. Dazu gehören auch Änderungen im StG.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 13. Februar 2022 zur Abstimmung zu bringen:

1.) Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» (BBl 2021 1491);

2.) Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» (BBl 2021 2315);

3.) Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG); (BBl 2021 1494);

4.) Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien; (BBl 2021 1495).

Die Vorlagen 3 und 4 kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.

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