Dienstag, 14. September 2021

Das Bundesgericht befasste sich im Urteil 4A_39/2021 vom 9. August 2021 mit der Frage, ob der Aktionär das Recht auf die wertpapiermässige Verbriefung seiner Aktie hat. Im vorliegenden Fall ging es um Namenaktien. Das Bundesgericht entschied, dass Aktionäre einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass ihre Mitgliedschaftsrechte in einem Wertpapier verbrieft werden. Dieser grundsätzliche Anspruch kann aber –zumindest bei Namenaktien – in den Statuten ausgeschlossen werden (E.4.5). Das Bundesgericht setzte sich dabei eingehend mit den verschiedenen Lehrmeinungen auseinander und ging auch auf das revidierte Aktienrecht ein.

Montag, 13. September 2021

Thommen-Furler, die Muttergesellschaft einer auf die Bereiche Chemie-, Spezialitäten- und Schmierstoffdistribution, Umwelttechnik sowie Entsorgung und Recycling von Industrie- und Sonderabfällen spezialisierten Gruppe mit einem Umsatz von ca. EUR 1 Mio., hat Erne surface, ein Unternehmen für chemische Oberflächenbehandlung und Galvanik, von den verkaufenden Familiengesellschaftern erworben. BianchiSchwald hat Thommen-Furler bei dieser Transaktion beraten.

Freitag, 10. September 2021

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwei Bewilligungen zum Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen erteilt, die auf der sogenannten Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren. So bewilligt die FINMA die SIX Digital Exchange AG als Zentralverwahrerin und die damit verbundene SDX Trading AG als Börse. Damit werden am Schweizer Finanzplatz erstmals Bewilligungen für Infrastrukturen ausgesprochen, die den Handel von digitalisierten Effekten in Form von Token und deren integrierte Abwicklung ermöglichen.

Mittwoch, 08. September 2021

Karin Graf ist auf den 1. September 2021 als Partnerin zu VISCHER gestossen und verstärkt das Prozessteam der Kanzlei. Es ist ein Comeback: Sie war bereits vom Januar 2005 bis zum November 2009 als Senior Associate bei VISCHER tätig. Karin Graf ist Vorstandsmitglied des Zürcher Anwaltsbandes (ZAV). Erfahren Sie mehr dazu in unserem Exklusivinterview.

Dienstag, 07. September 2021

Die WEKO eröffnet, wie sie heute mitteilt, eine Untersuchung gegen Swisscom und deren Tochtergesellschaft Swisscom Directories AG (Directories). Es bestehen Anhaltspunkte, dass Directories mit der Einführung der «SWISS LIST» Produkte Wettbewerber behindert und Endkunden benachteiligt.

Freitag, 03. September 2021

In den Urteilen 2C_290/2021 und 2C_308/2021 vom 3. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit kantonalen Corona-Massnahmen der Kantone Bern und Uri. Dabei erklärte das Bundesgericht die Berner Beschränkung von Kundgebungen auf 15 Teilnehmer als Corona-Massnahme für unverhältnismässig, wohingegen die Urner Regelung mit einem Limit von 300 Personen nicht zu beanstanden war. Das Bundesgericht betonte, dass durch Kantone nicht beliebig strenge Massnahmen ergriffen werden können, um jegliche Krankheitsübertragung zu verhindern. Vielmehr sei immer nach dem akzeptablen Risiko zu fragen und eine Abwägung zwischen den involvierten Interessen vorzunehmen.

Donnerstag, 02. September 2021

Mit der Zusammenlegung der Online-Marktplätze von TX Markets und Scout24 Schweiz entsteht eine führende Schweizer Gruppe in den Bereichen Immobilien, Fahrzeuge, Finanzdienstleistungen und General Marketplaces. Das Joint Venture wird eines der grössten Digitalunternehmen der Schweiz. Alle involvierten Parteien sind durch Minderheiten-Anteile am Joint Venture beteiligt. Die unabhängige Unternehmensgruppe verfolgt als mittelfristiges Ziel einen Börsengang. Bär & Karrer ist als Rechtsberaterin der Mobiliar in dieser Transaktion tätig. Walder Wyss AG berät die TX Group AG rechtlich.

Mittwoch, 01. September 2021

Das Kantonsspital St. Gallen, eine öffentlich-rechtliche Anstalt, hat eine Anleihe im Gesamtbetrag von 275 Mio. CHF, bestehend aus einer 0,30%-Anleihe 2021-2036 im Betrag von 150 Mio. CHF und einer 0,05%-Anleihe 2021-2031 im Betrag von 125 Mio. CHF, begeben und gepreist. Die Anleihen wurden in voller Übereinstimmung mit dem Finanzdienstleistungsgesetz angeboten. Homburger hat das Kantonsspital St. Gallen in Bezug beraten.

Freitag, 27. August 2021

Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_595/2020 vom 27. August 2021 die Beschwerde eines Apothekers aus dem Kanton Aargau im Zusammenhang mit der Regelung des Notfalldienstes gut. Er kann nicht dazu verpflichtet werden, sich entweder finanziell an der zentralen Notfallapotheke im Kantonsspital Aarau zu beteiligen oder dann eine Ersatzabgabe zu zahlen. Die fragliche Regelung ist gemäss dem Bundesgericht mit Blick auf mehrere Grundrechte sowie auf die bundesrechtliche Norm zur "Mitwirkung in Notfalldiensten" von Apothekerinnen und Apothekern nicht zulässig.