Wenger Vieli hat Philipp Scheier und sein Private-Equity-Team bei Unigestion in allen schweizerischen Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Beteiligung an der Dovida Group (ehemals Home Instead) an Ardian beraten. Die Transaktion umfasste zudem den Verkauf von Anteilen des Gründers und CEO Paul Fritz sowie des Schweizer Family Offices Verium. Paul Fritz bleibt CEO von Dovida und weiterhin bedeutender Anteilseigner.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat nach einer ersten Ablehnung die Eintragung einer Farbmarke für Polaroid – bestehend aus einer Kombination von fünf Farben – aufgrund ihrer Unterscheidungskraft (Schweizer Marke Nr. 829068) genehmigt. Walder Wyss hat Polaroid in allen Aspekten des Markenverfahrens beraten.
Als weiteren Meilenstein, der das Engagement der Wirtschaftsanwaltskanzlei für die Integration von KI in die Rechtspraxis unterstreicht, gibt Homburger eine Partnerschaft mit Google Cloud bekannt. Aufbauend auf der soliden KI-Basis der Kanzlei und zur Unterstützung interner Innovationen stärkt diese Zusammenarbeit das Engagement von Homburger für eine sichere, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte KI-Entwicklung im Rechtsbereich.
Die Jacobs Foundation, eine der weltweit führenden Stiftungen zur Förderung der kindlichen Entwicklung und evidenzbasierten Bildung, und die Jacobs Holding, ein führendes professionelles Investmentunternehmen, werden von einer historisch miteinander verflochtenen Struktur zu zwei unabhängigen Institutionen. Walder Wyss hat die Jacobs Foundation in dieser spannenden Transaktion beraten.
Niederer Kraft Frey fungierte als Rechtsberater aller Aktionäre der Vision Group bei der Fusion mit LensOnline. Im Rahmen dieser Transaktion beriet NKF auch bei der Sicherung einer neuen Finanzierung durch die UBS Switzerland AG, die als Arrangeur, Agent und Kreditgeber fungierte.
Die synaforce Gruppe erwirbt die ServerBase AG, eine etablierte Schweizer Cloud-Plattform. VISCHER hat die synaforce Gruppe bei dieser Transaktion als Legal Counsel umfassend beraten.
Am 1. Juli 2025 gab der Schweizer Spezialfahrzeughersteller Aebi Schmidt den erfolgreichen Abschluss der Fusion mit The Shyft Group bekannt. Damit entsteht ein weltweit führendes Unternehmen für Spezialfahrzeuge mit einem Umsatz von rund USD 2 Mrd. pro Jahr und 70 Standorten weltweit. Die Aktien der fusionierten Aebi Schmidt Gruppe (NASDAQ: AEBI) werden seit dem 1. Juli 2025 auf einer "when-issued"-Basis und ab dem 2. Juli 2025 ordentlich an der NASDAQ Global Select gehandelt. Bär & Karrer ist als Rechtsberaterin von Aebi Schmidt tätig.
Gestern hat Holcim AG den Spin-off des Nordamerika-Geschäfts Amrize vollzogen und Amrize Ltd debütierte als unabhängige, börsenkotierte Gesellschaft. Die Aktien der Amrize wurden erfolgreich an der New York Stock Exchange und zusätzlich an der SIX Swiss Exchange (SIX) kotiert. Bär & Karrer war als Schweizer Rechts- und Steuerrechtsberaterin für Holcim und Amrize in der Planung und Umsetzung dieser Transaktion sowie der Strukturierung der Corporate Governance von Amrize tätig.
Die LAVEBA Genossenschaftsgruppe, ein führendes genossenschaftlich organisiertes Handels- und Dienstleistungsunternehmen der Ostschweiz, das in den Bereichen Energie unter der Lizenz-Marke AGROLA*, im Detailhandel unter der Lizenz-Marke LANDI* sowie im Bereich Agrar und Immobilien tätig ist, hat ihre Organisationsstruktur erneuert und vereinfacht (* Marken in Lizenz der fenaco Genossenschaft). Walder Wyss hat die LAVEBA Genossenschaftsgruppe in dieser Transaktion beraten.
Dr. Georg Rauber, Partner von Homburger, ist neuer Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Die Delegierten wählten ihn an ihrem dreitägigen Fach- und Weiterbildungskongress in Luzern als Nachfolger des Solothurner Matthias Miescher. Herzliche Gratulation!
Das Bundesgericht weist im Urteil 1C_435/2024, 1C_604/2024, 1C_610/2024 vom 19. Mai 2025 drei Beschwerden gegen die vom Bundesrat 2022 und 2023 verfügte Sperrung von Bankkonten ab, an denen Personen aus dem politischen Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Yanukovich wirtschaftlich berechtigt sind. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Zusammenfassend kommt der Bericht zum Ergebnis, dass das ukrainische Justizsystem schon vor Ausbruch des Krieges teilweise dysfunktional gewesen sei und sich die Fortschritte in der effektiven Verfolgung von Korruption in der Ukraine trotz der Justizreformen und der neuen Institutionen zur Korruptionsbekämpfung als bescheiden erwiesen hätten.» (E.5.1). «Sowohl das Verfahren für die administrative Sperrung von Vermögenswerten gemäss Art. 4 SRVG als auch das anschliessende gerichtliche Einziehungsverfahren genügen allen Anforderungen von Art. 6 und 13 EMRK. Die Beschwerdeführerinnen haben die Möglichkeit, sämtliche Rügen gegen die Rechtmässigkeit der administrativen Sperrung sowie der Konfiskation geltend zu machen. Sie haben denn auch vor Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem" gerügt […]. Wenn sie sich nunmehr der Auffassung der Vorinstanz anschliessen, dass dieser Grundsatz im Verfahren gemäss Art. 4 SRVG nicht anwendbar ist, so ist darin keine Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts erkennbar.» (E.7.2).
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