Zoe De Santis wird Counsel bei Nater Dallafior

Zoe De Santis wurde per Anfang 2021 Counsel bei der Nater Dallafior Rechtsanwälte AG, wie die Kanzlei mitteilt. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind die Vertretung von Klienten vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden, insbesondere in handels- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie in Streitigkeiten betreffend Medien-, Urheber- und Markenrecht.

Berufserfahrung
seit 2011 Rechtsanwältin bei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG, Zürich

seit 2011 als Rechtsanwältin zugelassen

Substitutin bei Baker & McKenzie, Zurich (2007–2008 und 2010)

Auditorin am Bezirksgericht Horgen (2008–2009)

Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Ausbildung
Nachdiplomstudium am UCL University College London (LL.M. in Dispute Resolution, 2014)

Studien an der Universität Freiburg i. Ue. (MLaw, 2007)

Mitgliedschaften

Zürcher Anwaltsverband (ZAV)

Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)

Publikationen

  • Benjamin Schumacher/Zoe Honegger, Klagen gegen einfache Streitgenossen: Handelsgericht, Bezirksgericht oder beide? – Eine kritische Betrachtung der Praxis im Kanton Zürich, Allgemeine Juristische Praxis (AJP/PJA) 26 (2017) Nr. 7, S. 863 ff.
  • Besonderheiten beim Export von Gütern und Dienstleistungen, in: Vertriebsverträge II, Bern 2011 (zusammen mit Markus Berni)
  • Die unmittelbare Drittwirkung der Grundfreiheiten, in: ius.full 6/2005, S. 254-263
Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren