Datum: Dienstag, den 20. Januar 2026
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 14:00 Uhr bis 20:00
Diese Fachveranstaltung vergibt 6 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 13:50 Uhr
Eintreffen
14:00 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung
14:05 Uhr
Jahresrückblick Rechtsprechung 2025 Arbeitsrecht (Dauer: 45 Minuten)
Nicolas Facincani (Partner VFS Partner, Rechtsanwalt)
Das Jahr 2025 hat im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Urteilen und Entscheiden gebracht, auch auf unteren Instanzen. Das Referat von Nicolas Facincani wird auch dieses Mal nach dem Jahresende den wohl allerersten arbeitsrechtlichen Jahresrückblick auf 2025 enthalten und setzt dabei den Schwerpunkt auf die für die anwaltliche Praxis relevantesten Entwicklungen in der Rechtsprechung.
14:55 Uhr
Schriftlichkeit im Arbeitsrecht
Astrid Lienhart (Counsel MME Legal, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht)
Der Begriff «Schriftlichkeit» klingt simpel, das ist er im Zeitalter von Whatsapp, Scans, Docusign etc. aber nicht (mehr). Wie definiert sich im Jahr 2026 die Schriftlichkeit im Arbeitsrecht? Genügen Kopien, Emails, mit Docusign signierte Dokumente oder Scans, wenn eine Mitteilung oder eine Vereinbarung schriftlich gemacht werden muss? Was ist von vertraglichen Form- oder Zustellvorschriften zu halten? Die Referentin gibt eine rechtliche und praktische Auslegeordnung unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen der letzten Jahre.
15:45 Uhr
Trennung mit Risiken für die Arbeitgeberin – Alterskündigung, Verdacht, Krankheit & Co. (Dauer: 45 Minuten)
Thomas Kälin (Partner und Head Employment MLL Legal, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Dipl. Sozialversicherungsexperte)
Kündigungen sind selten einfach – doch bestimmte Konstellationen bergen ein besonders hohes rechtliches Risiko. Thomas Kälin beleuchtet praxisrelevante Fallgruppen wie Alterskündigungen, Verdachtskündigungen, Kündigungen nach Krankheit oder im Kontext interner Untersuchungen. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen, gerichtliche Leitentscheide sowie pragmatische Handlungsempfehlungen.
16:26 bis 16:49 Uhr
Kaffeepause
16:50 Uhr
Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin (Dauer: 45 Minuten)
Marc Ph. Prinz (Partner VISCHER, Rechtsanwalt)
Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin ist ein Leuchtturm im Arbeitsrecht. Doch was beinhaltet sie eigentlich im Einzelfall? Was passiert bei einer Verletzung dieser ausgesprochen vielseitigen Arbeitgeberpflicht? Das Referat von Marc Ph. Prinz gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und teilt Praxiserfahrungen mit verschiedensten Aspekten der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht.
17:40
Arbeitsrecht in der Krise: Massenentlassungen (Dauer: 45 Minuten)
Sharon Spring (Counsel ADVESTRA, Rechtsanwältin)
Insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, nehmen Reorganisationen bei Unternehmen zu. Doch ab wann liegt rechtlich eine Massenentlassung vor? Welche Informations- und Konsultationspflichten bestehen? Und was gilt in Bezug auf Sozialpläne? Die Referentin zeigt einen kompakten und praxisnahen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten rund um das Thema Massenentlassungen.
18:30
CEO in Love (Dauer: 45 Minuten)
Dr. iur. Irène Suter-Sieber (Partnerin Walder Wyss, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht)
Beziehungen am Arbeitsplatz sorgen nicht erst seit dem viel diskutierten Coldplay-Konzert für Gesprächsstoff. Was passiert, wenn Macht und Emotion aufeinandertreffen? Welche arbeitsrechtlichen und Governance-relevanten Fragen stellen sich bei Liebesbeziehungen innerhalb eines Hierarchiegefälles? Wann darf – oder muss – eine Beziehung offengelegt werden? Und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Intransparenz, Interessenkonflikten oder Loyalitätsverletzungen? Die Referentin beleuchtet die aktuelle Rechtslage und zeigt auf, wie Unternehmen in solchen Konstellationen rechtssicher und angemessen reagieren können und müssen.
19:16 bis 20:00 Uhr
Apèro Riche
Feines Essen aus der Widder-Küche, vom berühmten AuGust-Fleischkäse bis zu vegetarischen und veganen Speisen, natürlich mit Weinbegleitung.
Anmeldung für 4. Neujahrstagung Arbeitsrecht x Widder Hotel
Teilnahmegebühr: 390.– (Early Bird Preis befristet bis zum 20. November 2025, gemäss Datum Eingang Anmeldung: CHF 350.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon (direkt):
E-Mail:
[ ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 6 Credits Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Arbeitsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 23. Dezember 2025 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal des Widder Hotels rechtzeitig und klar, vorzugsweise am Anfang der Veranstaltung, auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anmeldung per
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01


