Der Bundesrat wird durch die Motion 22.4445 von Thierry Burkart «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» aus dem Ständerat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 335 ZGB vorzulegen, wonach das Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufgehoben wird.
Personen in der Schweiz, die in ein ausländisches Zivilverfahren involviert sind, sollen künftig auch ohne behördliche Genehmigung mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Änderung geht auf eine Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) zurück.
In der staatspolitischen Kommission des Nationalrates wurde die Motion 21.3009 eingereicht. Diese soll Landesverweisungen in «eindeutigen Fällen» erleichtern. Diese Motion, welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, ist rechtlich als äussert heikel einzustufen. Wir besprechen hier diese Motion 21.3009 mit dem erfahrenen Strafverteidiger RA Fatih Aslantas.



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