Massnahmen
Mittwoch, 28. Oktober 2020

Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Sonntag, 18. Oktober 2020

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Der Bundesrat hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst.

Montag, 16. März 2020

Der Schweizer Anwaltsverband SAV/FSA verlangt mit heutigem Einschreibebrief vom Bundesrat griffige Massnahmen im Justizbereich. So habe es verschiedene Infektionsfälle in Anwaltskanzleien gegeben. Betroffen davon seien auch Anwältinnen und Anwälte von über 65 Jahren. Der SAV/FSA fordert die Vertagung von nicht besonders dringenden Terminen, wie Verhandlungen, Einvernahmen etc. Sämtliche hängigen Fristen seien zu sistieren.

Freitag, 28. Februar 2020

Das Coronavirus Covid-19 hat die Schweiz erreicht. Die Fälle steigen täglich an und erfassen das ganze Landesgebiet. Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) vom 28. September 2012 erhält nun plötzlich, rund 9 Jahre nach seinem Inkrafttreten, eine grosse Bedeutung. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über das Epidemiengesetz mit Fokus Coronavirus. Gemäss dem Epidiengesetz stellt das Coronavirus eine sog. Besondere Lage dar.