Die Universität Lausanne und die École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) dürfen der nur Männern zugänglichen Studentenverbindung Zofingerverein (Zofingia) die Anerkennung als universitäre Vereinigung verwehren. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_72/2024, 2C_441/2024 vom 25. März 2025 die Beschwerden der beiden Hochschulen gut. Das Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter geht der Vereinigungsfreiheit vor.
Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen nicht mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden, auch wenn dies zusätzlich zu einem Hinweis auf ihre pflanzliche Herkunft erfolgt. Produktenamen wie «planted.chicken» sind für vegane Produkte damit nicht zulässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts heute im Urteil 2C_26/2023 vom 2. Mai 2025 Rahmen einer öffentlichen Beratung gut. Nach dem Vorliegen des schriftlich begründeten Urteils erfolgt hier ein Update.
Die dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gesetzlich eingeräumte Kompetenz, kantonalen Entscheiden über die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen die Zustimmung zu verweigern, ist teilweise verfassungswidrig. Soweit das SEM dabei Entscheide kantonaler Gerichte übersteuern kann, liegt eine Verletzung der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit vor. Dazu äusserte sich das Bundesgericht im Urteil 2C_681/2023 vom 19. März 2025 wörtlich: «Nach dem Ausgeführten erweist sich Art. 99 Abs. 2 AIG als teilweise (bundes-) verfassungswidrig, nicht jedoch als völkerrechtswidrig. Die besagte Gesetzesnorm bleibt daher für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend (Art. 190 BV; vgl. E. 4.1 hiervor). Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu einem anderen Schluss kam, ist ihm nicht zu folgen. Der Gesetzgeber ist jedoch im Sinn eines Appellentscheids anzuhalten, die dargelegte verfassungsrechtliche Problematik zu entschärfen. […]» (E.4.10).
Sandberg Capital und ARX Equity Partners haben eine Mehrheitsbeteiligung an Travelnode, der Holdinggesellschaft von Phobs, einer führenden Anbieterin von Softwarelösungen für die Hotellerie in der Adria-Region, erworben. Bär & Karrer war als Schweizer Rechtsberaterin von Sandberg Capital und ARX Equity Partners in dieser Transaktion tätig.
Die Bâloise Holding AG und die Helvetia Holding AG, zwei führende Schweizer Kompositversicherungsgruppen, haben ihren Zusammenschluss bekannt gegeben. Mit einem Geschäftsvolumen von rund 20 Mrd. CHF in acht Ländern und einem globalen Spezialitätengeschäft wird die kombinierte Gruppe zur zweitgrössten Schweizer Versicherungsgruppe und zu einem führenden europäischen Versicherer. Lenz & Staehelin berät die Baloise als Lead Counsel.
Am 22. April 2025 gab Ypsomed (SIX:YPSN) den Verkauf der Ypsomed Diabetes Care AG, einschliesslich der relevanten Tochtergesellschaften, der Pflasterpumpen-Entwicklungsaktivitäten und der damit verbundenen Rechte für bis zu CHF 420 Millionen inklusive Earn-Out an TecMed AG bekannt. Der Abschluss der Transaktion wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 erwartet. Walder Wyss berät Ypsomed bei der Ausgliederung des Diabetes-Care-Geschäfts und dem Verkauf an TecMed AG.
Affidea erwirbt die Uroviva-Gruppe. Durch diese Akquisition verdoppelt sich die Grösse von Affidea nahezu – von 17 auf 33 Zentren und von 450 auf 700 Mitarbeiter – und positioniert Affidea unter den führenden ambulanten Gesundheitsdienstleistern in der Schweiz. Niederer Kraft Frey hat Affidea bei der Übernahme der Uroviva-Gruppe beraten.
An der ordentlichen Generalversammlung der CALIDA Holding AG haben die Aktionärinnen und Aktionäre am 8. April 2025 alle Anträge des Verwaltungsrates angenommen. Dazu gehörte auch die Wahl von Andrea Sieber, Partnerin von MLL, als neues unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates gewählt. Herzliche Gratulation!
Das spanische Familienunternehmen Persán, Vorreiter in den Bereichen Körper- und Haushaltspflege, expandiert mit der Übernahme der Schweizer Mibelle Group, die auf Personal Care & Beauty, Home Care und Nutrition spezialisiert ist. Die Mibelle Group, eine Tochter des führenden Schweizer Detailhandelsunternehmens Migros, betreibt Standorte in der Schweiz, in Frankreich, in Grossbritannien, in den Vereinigten Staaten, den Niederlanden und in Australien. Mit dieser Übernahme wird Persán zu einem der weltweit grössten Unternehmen in den Bereichen Private Label und Contract Manufacturing mit mehr als 3’000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über einer Milliarde Euro. Über die Bedingungen des Verkaufs, einschliesslich des Preises, haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Walder Wyss berät den Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) in dieser Transaktion.
Fabienne Häusermann ist neu Anwältin im Team Private Clients and Estate Planning bei Wenger Vieli. Sie berät und vertritt Klienten in den Bereichen Nachlassplanung, Ehegatten- und Erbrecht sowie Stiftungsrecht.
Damit Betriebe für Reisende an Bahnhöfen am Sonntag ohne Bewilligung Personal beschäftigen dürfen, muss der Bahnhof eine gewisse Grösse beziehungsweise Bedeutung aufweisen, zumindest was den Umfang des Reiseverkehrs betrifft. Für die Filiale eines Detailhändlers am Bahnhof Châtel-St-Denis (FR) wurde bewilligungsfreie Sonntagsarbeit zu Recht verwehrt entschied das Bundesgericht im Urteil 2C_87/2024 vom 27. Februar 2025.




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