Gestern hat Holcim AG den Spin-off des Nordamerika-Geschäfts Amrize vollzogen und Amrize Ltd debütierte als unabhängige, börsenkotierte Gesellschaft. Die Aktien der Amrize wurden erfolgreich an der New York Stock Exchange und zusätzlich an der SIX Swiss Exchange (SIX) kotiert. Bär & Karrer war als Schweizer Rechts- und Steuerrechtsberaterin für Holcim und Amrize in der Planung und Umsetzung dieser Transaktion sowie der Strukturierung der Corporate Governance von Amrize tätig.
Die LAVEBA Genossenschaftsgruppe, ein führendes genossenschaftlich organisiertes Handels- und Dienstleistungsunternehmen der Ostschweiz, das in den Bereichen Energie unter der Lizenz-Marke AGROLA*, im Detailhandel unter der Lizenz-Marke LANDI* sowie im Bereich Agrar und Immobilien tätig ist, hat ihre Organisationsstruktur erneuert und vereinfacht (* Marken in Lizenz der fenaco Genossenschaft). Walder Wyss hat die LAVEBA Genossenschaftsgruppe in dieser Transaktion beraten.
Dr. Georg Rauber, Partner von Homburger, ist neuer Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Die Delegierten wählten ihn an ihrem dreitägigen Fach- und Weiterbildungskongress in Luzern als Nachfolger des Solothurner Matthias Miescher. Herzliche Gratulation!
Das Bundesgericht weist im Urteil 1C_435/2024, 1C_604/2024, 1C_610/2024 vom 19. Mai 2025 drei Beschwerden gegen die vom Bundesrat 2022 und 2023 verfügte Sperrung von Bankkonten ab, an denen Personen aus dem politischen Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Yanukovich wirtschaftlich berechtigt sind. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Zusammenfassend kommt der Bericht zum Ergebnis, dass das ukrainische Justizsystem schon vor Ausbruch des Krieges teilweise dysfunktional gewesen sei und sich die Fortschritte in der effektiven Verfolgung von Korruption in der Ukraine trotz der Justizreformen und der neuen Institutionen zur Korruptionsbekämpfung als bescheiden erwiesen hätten.» (E.5.1). «Sowohl das Verfahren für die administrative Sperrung von Vermögenswerten gemäss Art. 4 SRVG als auch das anschliessende gerichtliche Einziehungsverfahren genügen allen Anforderungen von Art. 6 und 13 EMRK. Die Beschwerdeführerinnen haben die Möglichkeit, sämtliche Rügen gegen die Rechtmässigkeit der administrativen Sperrung sowie der Konfiskation geltend zu machen. Sie haben denn auch vor Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem" gerügt […]. Wenn sie sich nunmehr der Auffassung der Vorinstanz anschliessen, dass dieser Grundsatz im Verfahren gemäss Art. 4 SRVG nicht anwendbar ist, so ist darin keine Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts erkennbar.» (E.7.2).
Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_9/2024 vom 10. Juni 2025 im Rahmen ihrer Zulässigkeit die Beschwerde eines Paares ab, welche dieses gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit einer vom Zürcher Migrationsamt angeordneten Wohnungskontrolle erhoben hat. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung erfolgt hier ein Update des Berichts.
Mit grosser Freude teilt Barandun mit, dass die Kanzlei am Dienstag, den 10. Juni 2025, ihr topmodernes Büro an der Löwenstrasse 1, im Herzen von Zürich, bezogen hat.
Am 27. Mai 2025 hat BeOne Medicines Ltd., ein weltweit tätiges Onkologieunternehmen, nach Zustimmung der Aktionäre am 28. April 2025 die Verlegung seines Sitzes von den Kaimaninseln nach Basel in der Schweiz offiziell abgeschlossen. Die Verlegung des Firmensitzes in die Schweiz stärkt die Präsenz von BeOne und vertieft seine Wurzeln in einem globalen Biopharma-Zentrum, wodurch die Wachstumsstrategie des Unternehmens, innovative Medikamente für Patienten auf der ganzen Welt verfügbar zu machen, weiter vorangetrieben wird. Homburger hat BeOne Medicines Ltd. bei dieser Sitzverlegung beraten.
Der Kanton Neuenburg darf für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärztinnen und Ärzte sowie für andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025 die Beschwerde eines Arztes gut, dem die Berufsausübung nur bis zum 80. Geburtstag bewilligt wurde. Dieses Urteil ist sehr wichtig, weil es für alle im MedBG geregelten universitären Berufe gilt und auch für andere kantonalen Einschränkungen einschlägig sein könnte.
Lonza hat Andreas Bohrer in die neu geschaffene Position des Chief Legal & Corporate Affairs Officer berufen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 wird Andreas Bohrer auch Mitglied der Konzernleitung (Executive Committee EC) des Unternehmens. Herzliche Gratulation!
Das Bundesgericht weist im Verfahren 2E_1/2024 an der Hauptverhandlung vom 23. Mai 2025 die Klage eines Ehepaars gegen die Eidgenossenschaft ab, welches beim Erwerb und Verkauf von Aktien der Credit Suisse im März 2023 einen Verlust erlitten hat. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung erfolgt hier ein Update des Artikels.
Am 14. Mai 2025 gab BÜCHI Labortechnik AG den Erwerb der NeoSpectra-Plattform von Si-Ware Systems bekannt, einschliesslich des tragbaren NIR-analyzers und des cloudbasierten NeoSpectra-Softwareportals für die Verwaltung von Daten, Geräten und Kalibriermodellen. Durch die Kombination der feldtauglichen Lösungen von Si-Ware Systems mit der bestehenden Expertise von BÜCHI, bietet BÜCHI nun ein integriertes Ökosystem, das die Qualitätssicherung verbessert und datengestützte Entscheidungen in der gesamten Lieferkette ermöglicht, insbesondere in Branchen wie der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemieindustrie. Walder Wyss hat BÜCHI dabei beraten.




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