Die Tätigkeitsschwerpunkte von Lindholm und Rosenkranz umfassen nationale und internationale Prozessführung, Schiedsverfahren, Asset Recovery, Vollstreckung, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Parteivertreterinnen agieren beide Partnerinnen auch als Schiedsrichterinnen und bringen ausgewogene Entscheidungsfähigkeit sowie fundierte Verfahrenskompetenz in Schiedsverfahren ein.
„Unsere Mandanten erwarten entschlossene, strategische und effiziente Lösungen für ihre komplexesten Streitigkeiten“, erklären die Gründerinnen. „Als Boutique-Kanzlei stellen wir sicher, dass jedes Mandat direkt von erfahrenen Partnerinnen geführt wird – mit einem klaren Bekenntnis zum Schutz der Interessen unserer Mandanten.“
Mit Erfahrung aus führenden Schweizer und internationalen Wirtschaftskanzleien, Gerichten und der Staatsanwaltschaft setzen die Gründerinnen auf partnergeführte Mandatsarbeit, massgeschneiderte Strategien, internationale Reichweite und kompromisslose Einsatzbereitschaft als Grundpfeiler ihrer Praxis. Der Sitz der Lindholm & Rosenkranz Rechtsanwälte GmbH (CHE-318.626.169) befindet sich an der Uraniastrasse 16 in 8001 Zürich, beide Anwältinnen sind je zur Hälfte am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt.
Michelle Lindholm, LL.M. (University of Cambridge), CAS in Arbitration, ArbP – Schweizer Rechtsanwältin mit umfassender Erfahrung in Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, einschliesslich Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht.
Charlotte Rosenkranz, LL.M. (Queen Mary University of London) – Doppelqualifizierte Expertin für Streitbeilegung mit Schwerpunkt auf komplexer grenzüberschreitender Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Arbeitsrecht.