Klage gegen Eidgenossenschaft wegen Verbots nicht dringender medizinischer Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie abgewiesen

Das Bundesgericht weist an der Hauptverhandlung vom 19. Februar 2026 im Urteil 2E_6/2024 vom 19. Februar 2026 die Klage von mehreren Gesellschaften und Kliniken der gleichen Spitalgruppe gegen die Eidgenossenschaft ab. Sie hatten im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat bei Beginn der Corona-Pandemie 2020 vorübergehend verhängten Verbot nicht dringen der medizinischer Eingriffe Schadenersatz von 15,7 Millionen Franken gefordert.

Sachverhalt

Der Bundesrat hatte bei Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 Spitälern und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 26. April 2020 verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe durchzuführen. Mehrere Gesellschaften und Kliniken der gleichen Spitalgruppe stellten 2023 gegenüber der Eidgenossenschaft ein Entschädigungsbegehren über 15,7 Millionen Franken für den Schaden, der ihnen durch das Verbot entstanden sei.

Der Bundesrat wies das Begehren im März 2024 ab, worauf die Gesellschaften und Kliniken beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft über 15,7 Millionen Franken erhoben.

Ausführungen des Bundesgerichts im Urteil 2E_6/2024 vom 19. Februar 2026

Am Donnerstag 19. Februar 2026 fand in Lausanne die öffentliche Hauptverhandlung statt. Nachdem die Parteien das Wort zur Begründung ihrer Anträge erhalten hatten (Plädoyers), zog sich das Bundesgericht zur Beratung zurück. Es verkündete anschliessend mündlich das Urteil, indem es die Klage abwies. Die schriftliche Begründung des Urteils folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Interessant ist hier, dass in der Medienmitteilung keine Kurzbegründung vorhanden ist.

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