Keine bewilligungsfreie Übertragung von Ferienwohnung auf Trust

Die Übertragung des Eigentums an einer Ferienwohnung vom bisherigen ausländischen Eigentümer auf einen Trust nach amerikanischem Recht bedarf einer Bewilligung. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026 eine Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gut.

Sachverhalt und Instanzenzug

Im Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026 des Bundesgerichts geht es um einen britischen Familienvater, der eine 4 ½-Zimmer-Ferienwohnung in Grindelwald besitzt. Im Jahr 2020 unterzeichnete er zusammen mit seiner Ehefrau und ihren beiden Söhnen ein «Trust Agreement» nach dem Recht des amerikanischen Gliedstaates New York zur Errichtung eines «Family Trust». Nach dem «Trust Agreement» sind die vier Familienmitglieder zugleich «Trustees» (Verwalter, Gesamteigentümer) und «Beneficiaries» (Begünstigte).

Das Berner Verwaltungsgericht kam im Urteil 100.2022.174U vom 8. August 2024 zum Schluss, dass für die Übertragung des Eigentums an der Ferienwohnung auf den Trust keine Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erforderlich sei, da der Trust kein eigenständiger Erwerber im Sinne  einer ausländischen Person, sondern vielmehr eine interne Vermögensstrukturierung der Familie darstelle (vgl. E. 5 und 6). Trotz der Bewilligungsfreiheit ordnete das Verwaltungsgericht jedoch verschiedene Auflagen an, unter anderem zur Sicherstellung, dass die Ferienwohnung zum geltend gemachten Zweck genutzt wird (vgl. Art. 14 BewG).

Das Bundesamt für Justiz erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.

Ausführungen des Bundesgerichts im Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026

Das Bundesgericht heisst in seiner öffentlichen Beratung vom 5. Februar 2026 im Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026 die Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gut. Das BewG unterstelle den Erwerb von Grundstücken durch ausländische Personen einer Bewilligungspflicht. Im Sinne des Gesetzeszwecks sei die Bewilligungspflicht bewusst weit gehalten, wobei jedoch Ausnahmen vorgesehen seien. Die bewilligungsfreie Übertragung einer Liegenschaft sei insbesondere möglich auf Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie auf Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner. Ein Trust falle hingegen unter keine der gesetzlichen Ausnahmen. Das BewG lege insbesondere in Bezug auf Ferienwohnungen fest, dass die Kantone die Erteilung einer Bewilligung an ausländische natürliche Personen vorsehen können, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Trust handle es sich indessen um ein juristisches Gebilde. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass eine gesetzgeberische Regelungslücke hinsichtlich der Übertragung auf einen Trust bestünde, die die Rechtsprechung zu schliessen hätte. Ein Entscheid in diesem Sinne sei auch mit der Praxis der Mehrheit der Kantone übereinstimmend, bemerkt das Bundesgericht im Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026.

 

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