Homburger setzt Patente von Illumina betreffend modifizierte Nukleotide für Polynukleotidsequenzierung gegen BGI/MGI Gruppe durch

Das Bundespatentgericht erklärte am 19. November 2021, dass die Patente EP 1 530 578 B1 und EP 1 828 412 B2 von Illumina rechtsgültig sind und durch BGI/MGI Sequenzierungschemikalien und -sets verletzt wurden. Das Bundespatentgericht erliess eine entsprechende vorsorgliche Massnahme. Homburger vertrat Illumina exklusiv in diesem hochinteressanten Schweizer Verfahren, wie die Kanzlei mitteilt.

Die unterlegene Partei kann das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen.

Team von Homburger

Das Team von Homburger wurde geleitet durch Andri Hess (IP / IT, Litigation) und bestand weiter aus Julian Schwaller (IP / IT, Litigation) und Associate Andrea Heiniger (IP / IT, Litigation).

Über das Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht beurteilt seit dem 1. Januar 2012 anstelle der bisher zuständigen kantonalen Gerichte als das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Ausschliesslich zuständig ist es für Verletzungs- und Bestandesfragen.

Auch weitere Zivilklagen, die im Zusammenhang mit Patenten stehen, können vor das Bundespatentgericht gebracht werden, beispielsweise Klagen betreffend Patentlizenzverträge oder betreffend die Berechtigung an einem Patent.

Neben zwei hauptamtlichen Richtern sind am Bundespatentgericht 41 nebenamtliche Richter und Richterinnen tätig, wovon 28 mit technischer und 13 mit juristischer Ausbildung. Sie alle verfügen über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts.

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