Starten Sie in das neue Arbeitsrechtsjahr 2026 mit viel praktischem Know-how und den hochinteressanten und topaktuellen Themen «Jahresrückblick Rechtsprechung 2025», «Schriftlichkeit im Arbeitsrecht», «Trennung mit Risiken für die Arbeitgeberin», «Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin», «Arbeitsrecht in der Krise: Massenentlassungen» sowie «CEO in Love». Sechs renommierte Referierende präsentieren im traditionellen Format der «Neujahrestagung» im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert wichtige und aktuelle arbeitsrechtliche Themen. Neu wenden wir japanisches Zeitmanagement an; das Programm wird auf die Minuten genau eingehalten. Für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV gibt es 6 Credits.
Bei einem alkoholkranken Servicetechniker, der nach einem Autounfall im betrunkenen Zustand und sofortigem Führerausweisentzug zur stationären medizinischen Suchtbehandlung eingewiesen wurde, ist von einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung auszugehen. Seinen Arbeitgeber trifft damit eine Pflicht zur Lohnfortzahlung. Das Bundesgericht weist im kürzlich publizierten Urteil 4A_221/2025 vom 11. September 2025 dessen Beschwerde ab. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: Die Frage, ob eine Arbeitsverhinderung infolge von Alkohol- oder Drogensucht verschuldet oder unverschuldet ist, muss nach den Besonderheiten des Einzelfalls beurteilt werden. Gleitet jemand über einen längeren Zeitraum gleichsam unmerklich in eine immer tiefere Abhängigkeit mit Krankheitswert, ist gemäss Bundesgericht grundsätzlich von Krankheit und nicht von einem Verschulden der betroffenen Person auszugehen.
Gimv und EGS Beteiligungen AG verstärken ihre strategische Unterstützung für SpineArt SA durch die Beteiligung an einer Kapitalerhöhung von CHF 25 Millionen. SpineArt SA ist ein globaler Medizintechnik-Innovator, der sich auf innovative Lösungen für die Wirbelsäulenchirurgie spezialisiert hat. Bär & Karrer fungierte bei dieser Transaktion als Rechtsberater von Gimv.
Am 3. Oktober 2025 hat die Straumann Holding AG erfolgreich eine Emission von Senior-Anleihen im Gesamtnennwert von CHF 250 Mio. mit einem Zinssatz von 0,550 % abgeschlossen. Die Anleihen unterliegen schweizerischem Recht, wurden zum Handel zugelassen und wurden an der SIX Swiss Exchange notiert. Homburger hat die Straumann Holding AG bei dieser Emission beraten.
In dieser Folge unterhalten vom LAWSTYLE-Podcast wir uns mit Ferdinand Winter. Wir sprechen über die verschiedenen grenzübergreifenden Stationen, darunter insbesondere seine Zeit in China, die er in seinem Werdegang besucht hat. Unter anderem erzählt er uns von der Philosophie hinter Holacracy und wie es bei ten23 health umgesetzt wird.
Mit Lindholm & Rosenkranz nimmt eine neue Boutique-Kanzlei für hochkarätige Streitbeilegung in Zürich ihre Tätigkeit auf. Gegründet von den Rechtsanwältinnen Michelle Lindholm und Charlotte Rosenkranz vereint die Kanzlei erstklassige Expertise in Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit mit internationaler Ausrichtung. Wir wünschen einen guten Start.
ZEISS Vision Care hat eine endgültige Vereinbarung zum Erwerb einer 10-prozentigen Beteiligung an der Ocumeda AG zu einer Gesamtbewertung des Unternehmens von 100 Millionen Euro von der Fielmann-Gruppe geschlossen, mit der Absicht, die Beteiligung auf bis zu 25 Prozent auszuweiten. Ocumeda ist Europas führende Telemedizinplattform für Augenmedizin, die rund 300'000 aktive Patienten und 700 Optikergeschäfte mit Augenärzten und der medizinischen Fachwelt verbindet. ZEISS Vision Care und die Fielmann-Gruppe planen, die offene Telemedizinplattform für Augenmedizin in ganz Europa auszubauen und zu skalieren. Walder Wyss hat die Fielmann-Gruppe und Ocumeda bei dieser Transaktion beraten.
Schwärzler Rechtsanwälte AG gibt die Ernennung von Sandra Strahm zur Partnerin mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 bekannt. Sie ist vorwiegend im Bereich des Verfahrensrechts tätig. Herzliche Gratulation!
Advestra freut sich, Sharon Spring als Counsel bei Advestra willkommen zu heissen. Sie bringt langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht mit und wird die Praxis von Advestra in diesem Bereich gezielt weiterentwickeln. Mit dem Ausbau des Teams von Advestra setzt die Kanzlei den Wachstumskurs fort und stärkt zugleich das Beratungsangebot für ihre Klienten. Wir wünschen einen guten Start an der Uraniastrasse!
Das Bundesgericht weist im Urteil 2E_5/2024 vom 7. Oktober 2025 an der Hauptverhandlung vom 7. Oktober 2025 die Klage eines Mannes gegen die Eidgenossenschaft ab, der aufgrund der notrechtlichen Massnahmen des Bundesrats zur Ermöglichung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 einen Wertverlust seiner Aktien geltend macht.
Lukas Rusch ist von Pestalozzi als Partner zu Advestra gestossen ist, um das neue Litigation Team der Kanzlei zu leiten. Mit diesem Schritt erweitert Advestra gezielt ihr Leistungsspektrum und setzt das kontinuierliche Wachstum über die bisherigen Kernkompetenzen hinaus fort. Wir wünschen einen guten Start!




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