Mittwoch, 23. Oktober 2019
Für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bedarf es einer ausreichend detaillierten Regelung in einem Gesetz. Für die im Kanton Thurgau praktizierte AFV fehlt es gemäss dem Bundesgericht, Urteil vom 7. Oktober 2019 (6B_908/2018), an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.



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