Lesezeit:
< 1 Min
Freitag, 08. Mai 2020
Das Bundesgericht kehrt ab dem kommenden Montag schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Soweit möglich und sinnvoll, wird Heimarbeit aufrechterhalten. Die Verfahren vor Bundesgericht laufen seit dem 20. April 2020 wieder nach üblichem Verfahrensrecht.



SOCIAL MEDIA