Freitag, 28. Februar 2020
Der Beschwerdeführer hat ohne vorgängige Warnung mehrere Telefongespräche aufgezeichnet, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit einem Polizeibeamten geführt hatte. In der Folge hat er die Aufnahmen per E-Mail im beruflichen Umfeld des Polizeibeamten verbreitet, weshalb Letzterer Strafantrag stellte. Das erstinstanzliche Gericht erklärte den Beschwerdeführer des unbefugten Aufnehmens von…



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