Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes eröffnet. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Dies insbesondere auch deshalb, da sich zahlreiche ausländische Online-Versandhandelsunternehmen nicht als mehrwertsteuerpflichtige Personen gemeldet haben. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um, insbesondere hinsichtlich der Betrugsverhinderung.



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