Montag, 16. Dezember 2019
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat eine neue kantonale Ordnungsbussenverordnung erlassen. Diese stützt sich auf das revidierte Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), welches der Kantonsrat am 9. Dezember beschlossen hat. Verordnung und Gesetz treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Künftig wird das Ordnungsbussenverfahren auf neue Bereiche ausgedehnt – etwa auf Verstösse gegen das Jagdgesetz.



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