Sonntag, 24. Mai 2020
Im vorliegenden Urteil des Bundesgerichts vom 6. Mai 2020 (6B_186/2020) ging es um die strafrechtliche Landesverweisung eines Mannes, der 186 g reines Kokain entgegengenommen und verkauft haben soll. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wogegen der Mann Beschwerde an das Bundesgericht führte und eine teilweise Aufhebung des Urteils des Obergerichts verlangte. Auch sei von der Anordnung einer Landesverweisung abzusehen.
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