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Donnerstag, 10. Oktober 2019
Bundesgericht entscheidet gegen die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen bei leichten Straftaten, lässt deren beweisrechtliche Verwertbarkeit bei schweren Taten aber offen.
Bundesgericht entscheidet gegen die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen bei leichten Straftaten, lässt deren beweisrechtliche Verwertbarkeit bei schweren Taten aber offen.
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