2D_32/2020
Freitag, 23. April 2021

Das Bundesgericht pfeifft den Bundesrat im wichtigen und heute publizierten Urteil 2D_32/2020 vom 24. März 2021 mit Nachdruck zurück.  Der Bundesrat hat in der vom 21. März 2020 bis zum 20. September 2020 geltenden "Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor" (COVID-Verordnung Kultur) zu Unrecht, wie das Bundesgericht betont, jegliche Beschwerdemöglichkeit für Betroffene ausgeschlossen. Das Bundesgericht überweist im Urteil 2D_32/2020 vom 24. März 2021 die Beschwerde eines Unternehmens, dessen Entschädigungsgesuch abgewiesen wurde, zur Behandlung ans Kantonsgericht des Kantons Waadt.