Mittwoch, 02. November 2022
Das Bundesgericht weist im Urteil 1C_471/2021 vom 10. Oktober 2022 die Beschwerde im Zusammenhang mit der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung "Stadion 2017" für das in Aarau geplante Fussballstadion im Gebiet Torfeld Süd ab. Die Abweichungen vom kantonalen Richtplan sind von untergeordneter Bedeutung und sachlich gerechtfertigt. Die Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen scheint nicht von vornherein ausgeschlossen.
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