(1C_105/2019
Mittwoch, 16. September 2020

Das Bundesgericht weist im Urteil vom 16. September 2020 (1C_105/2019) die Beschwerde gegen die Zulässigerklärung der baselstädtischen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" ab. Dem Text der Initiative kann ein Sinn beigemessen werden, der mit übergeordnetem Recht vereinbar ist, zumal unmittelbar nur kantonale und kommunale Organe gebunden würden. Der Umstand, dass der Initiative durch die Begründung der Initianten mehr Bedeutung gegeben wird, als ihr tatsächlich zukommen kann, vermag eine Ungültigerklärung nicht zu rechtfertigen.