Mittwoch, 19. Februar 2020
Anerkannten Flüchtlingen ist es bereits heute verboten, in ihr Heimat- oder Herkunftsland zu reisen, zumal sie dort als verfolgt gelten. Wird dieses Reiseverbot missachtet, kann das Asyl widerrufen werden. Das Parlament hat im Dezember 2018 beschlossen, dieses Reiseverbot, das bisher in einer Verordnung geregelt war, im AIG zu verankern. Das…



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