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Donnerstag, 04. Februar 2021
Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_572/2020 vom 8. Januar 2021 die Betrugsverurteilung eines Mannes, der eine Frau um das vereinbarte Entgelt für die von ihr erbrachten sexuellen Dienstleistungen geprellt hat. Ihr Anspruch auf Entschädigung ist strafrechtlich zu schützen, da der Prostitutionsvertrag unter diesem Aspekt nicht mehr als sittenwidrig gelten kann.
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