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Dienstag, 22. August 2023
Wer seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt, muss gemäss Obligationenrecht darauf einen fixen Verzugszins von 5 Prozent bezahlen. Der Bundesrat lehnt eine Reform hin zu einem variablen, an die Marktzinsen angepassten Zinssatz ab. Dies hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 16. August 2023 zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) fest.
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