Änderungen bei der mündlichen Anwaltsprüfung im Kanton Zürich ab 1. Oktober 2024

Im Kanton Zürich ist es bei der mündlichen Anwaltsprüfung ab dem 1. Oktober 2024 zu einigen Änderungen gekommen. Informationen dazu sind dem neuen „Merkblatt zur mündliche Anwaltsprüfung“ des Obergerichts des Kantons Zürich zu entnehmen.

Das Anwaltsrecht wird neu der Fächerkombination des Staats- und Verwaltungsrechts zugeordnet und dort geprüft.

Die Richtzeiten im Strafrecht (StGB und StPO) werden um zehn Minuten verlängert, diejenigen des materiellen Privatrechts (OR und ZGB) um zehn Minuten gekürzt.

Hier geht es zum neuen Merkblatt zur mündlichen Anwaltsprüfung.

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