Zur Bussenkompetenz von Transportunternehmen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 den Bericht „Bussenkompetenz von Transportunternehmen“ gutgeheissen und damit das Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (16.3004) beantwortet.

Im Postulat wurde der Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, ob Sicherheitsorgane öffentlicher Transportunternehmen ermächtigt werden könnten, gewisse Übertretungen mit Ordnungsbussen zu bestrafen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass auf die Übertragung dieser Kompetenz zu verzichten sei. Namentlich müssten gewisse Antragsdelikte in Offizialdelikte umgewandelt werden, was zu Ungereimtheiten im System des Strafrechts führen würde.

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