Artikel 86 Absatz 1 des Geldspielgesetzes legt fest „Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind“. Die Bestimmungen über die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.
Seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen hat die ESBK begonnen, nicht bewilligte Online-Geldspielangebote zu prüfen. Sie veröffentlich und aktualisiert auf ihrer Webseite eine Liste von Geldspielen, deren Zugang gesperrt ist (Sperrliste) mittels eines Verweises im Bundesblatt. Zu den aktuell gesperrten Online-Diensten gehören auch bekannte Anbieter wie bet365.com sowie interwetten.com.
Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Interkantonalen Behörde, der Lotterie- und Wettkommission sind der Comlot – Sperrliste zu entnehmen.