Es bestehen Anhaltspunkte, dass zwei Belagswerke im Kanton Bern Gebietsabreden getroffen haben und vereinbarten, sich nicht zu konkurrenzieren. Es existieren auch Indizien dafür, dass eines dieser Belagswerke über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese missbraucht hat. Konkret besteht der Verdacht, dass es seine Aktionäre und Aktionärinnen bevorzugt behandelt und zum Nachteil anderer Belagswerke einen langanhaltenden Kundenbindungsmechanismus aufgebaut hat. Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
Quelle: Medienmitteilung vom 7.3.2019