WEKO genehmigt einvernehmliche Regelung mit Lloyds und Rabobank

Die Kammer für Teilverfügungen der Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Untersuchung gegenüber den Banken Lloyds und Rabobank betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR mit einer einvernehmlichen Regelung und Bussen abgeschlossen.

Am 2. Februar 2012 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen zahlreiche Banken und Broker wegen mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen im Handel mit Zinsderivaten. Dies betrifft u.a. Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR und Euroyen TIBOR. Bereits Ende 2016 wurde ein Teil dieser Untersuchung mit einvernehmlichen Regelungen und Bussen abgeschlossen.

Die Kammer für Teilverfügungen der WEKO hat nun eine weitere einvernehmliche Regelung mit den Banken Lloyds und Rabobank genehmigt und damit die Untersuchung betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR gegenüber diesen beiden Finanzinstituten abgeschlossen. Die Bussen betragen CHF 295’000.- für Lloyds und CHF 390’000.- für Rabobank. Dabei hat die Kammer für Teilverfügungen berücksichtigt, dass sich die beiden Banken im Zeitraum zwischen 2006 und 2008 in einer beschränkten Anzahl bilateraler, voneinander unabhängiger Kommunikationen über den Yen LIBOR ausgetauscht hatten. Die Wettbewerbsbehörden mussten nicht untersuchen, ob sich dieses Verhalten tatsächlich auf den Wettbewerb auswirkte.

Den Teil der Untersuchung betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Euroyen TIBOR hat die Kammer gegenüber den beiden Banken folgenlos eingestellt. Darüber hinaus hat sie gegenüber der Rabobank auch die Untersuchung bezüglich des Referenzzinssatzes EURIBOR folgenlos eingestellt.

Die Untersuchung betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR und Euroyen TIBOR wird gegen die Banken UBS und HSBC sowie die Broker ICAP, RP Martin und Tullett Prebon weitergeführt.

Die Entscheidungen der Kammer für Teilverfügungen der WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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