Die Kästli- und Alluvia-Gruppe sprachen mehrere Jahre bis 2013 verschiedene Preiselemente für Beton und Kies ab und koordinierten ihre Liefergebiete. Sie stimmten ihre Preislisten ab, tauschten sich über ihre Mengenrabatte aus und sahen einen gemeinsamen Kies- und Betonbatzen vor. Die beiden Unternehmensgruppen gewährten ihren Kundinnen und Kunden bestimmte Vergünstigungen nur dann, wenn sie sämtlichen Kies und Beton bei ihnen bezogen. Zur Berechnung und Auszahlung der Rabatte und Vergünstigungen betrieben sie zudem eine gemeinsame Inkassostelle, über die sie detaillierte Mengen- und Preisinformationen austauschten.
Mit all diesen Verhaltensweisen verminderten sie den Wettbewerbsdruck untereinander auf dem Beton- und Kiesmarkt im Raum Stadt Bern und Umgebung, schirmten sich gegen Konkurrenten ab und erhöhten ihren Spielraum für die Durchsetzung höherer Preise. Diese Verhaltensweisen verstossen gegen das Kartellgesetz.
Der WEKO-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.