Die Fahrlehrer im Oberwallis vereinbarten Preisempfehlungen für den praktischen Fahrunterricht und die Theoriestunden. Die WEKO hat in ihrem Entscheid vom 25. Februar 2019 festgehalten, dass diese Empfehlungen Preisabreden darstellen und unzulässig sind. Gleichzeitig genehmigt sie die mit dem FVO abgeschlossene einvernehmliche Regelung. So verpflichten sich der FVO und seine Aktivmitglieder dazu, künftig keine Preisempfehlungen mehr herauszugeben sowie jeden Informationsaustausch über Preise und Tarife zu unterlassen.
Die Untersuchung eröffnete die WEKO im März 2018 basierend auf einer Meldung der Preisüberwachung. Die an der Hausdurchsuchung gesammelten Informationen zeigten die Abreden zwischen den Fahrlehrern auf. Diese Abreden betrafen die Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Oberwallis.
Die WEKO hat eine Sanktion von insgesamt CHF 50’000.- ausgesprochen. Der Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.