Wann liegt eine querulatorische Beschwerde vor?

Im Urteil 4D_64/2022 vom 14. Dezember 2022 trat das Bundesgericht auf eine Laienbeschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, 1. Zivilkammer, vom 1. Dezember 2022 (ZK 22 500) nicht ein. Das Bundesgericht erklärte, dass die Beschwerde querulatorisch im Sinne von Art. 42 Abs. 7 BGG sei, aber ohne jegliche Begründung.

Da die Laienbeschwerde vor dem Bundesgericht akzeptiert ist, wäre es in einem der ersten publizierten Urteile des Jahres 2023 schön gewesen zu erfahren, wann und aus welchen Gründen eine Beschwerde an das Bundesgericht als querulatorisch angesehen wird.

Nur einige Sätze hätten genügt. So bleibt ein unbefriedigender Eindruck.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren