Walder Wyss präsentiert Untersuchungsbericht zu Vorgängen in der Abteilung für Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich (USZ)

Walder Wyss wurde vom Universitätsspital Zürich beauftragt, eine Untersuchung in der Abteilung für Herzchirurgie durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf angebliche Interessenkonflikte des Klinikdirektors im Zusammenhang mit der Verwendung von Geräten von Unternehmen, an denen er selbst beteiligt war. Wir zeigen Ihnen den Untersuchungsbericht, der anonymisiert öffentlich zugänglich ist sowie die Schlussfolgerungen von Walder Wyss.

Das Team von Walder Wyss wurde von Oliver M. Kunz (Partner) geleitet und umfasste Pascale Köster (Senior Associate), Anouk Lang (Associate) und Mirjam Olah (Associate).

Hier sind die Schlussfolgerungen von Walder Wyss aus dem Untersuchungsbericht:

Ein Teil der vom Hinweisgeber erhobenen Vorwürfe erweisen sich als begründet. Wir mussten eine gehäufte Anzahl von teilweise erheblichen Unregelmässigkeiten in Bezug auf die Dokumentation, Gesuchstellung und die Berichterstattungen bzw. Publikationen über die untersuchten Fälle feststellen: So ist die Dokumentation der Aufklärungen gegenüber den Patienten sehr oft ungenügend und widerspricht teilweise den ausdrücklichen Vorgaben der Swissmedic. Ausserdem enthalten einige Gesuche an die Swissmedic falsche Angaben und auch die Präsentation der Fälle in den Publikationen erscheint in verschiedenen Bereichen als geschönt, wobei teilweise der Verdacht aufkam, dass dies bewusst erfolgt sein könnte. Schliesslich wurden aufgetretene Komplikationen bzw. deren Kommunikation gegenüber den Patienten nicht konsistent dokumentiert.

Ein anderer Teil der Vorwürfe hat sich demgegenüber nicht erhärtet: Dies trifft insbesondere auf den Vorwurf zu, dass Prof. Maisano Devices aus Eigeninteressen einsetzte, obschon dies nicht im Interesse der Patienten gewesen wäre oder dass er Devices zu Unrecht als letzte Behandlungsmöglichkeiten dargestellt hätte. Insbesondere liess sich kein übermässiger Einsatz „eigener“ Devices oder eine Patientengefährdung aus Eigeninteressen feststellen, was wir insbesondere auch im Gespräch mit dem Auditor bestätigen konnten. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den relevanten Patienten oftmals um Patienten handelte, die auf herkömmlichem Wege nicht mehr bzw. nur unter Inkaufnahme sehr hoher Risiken hätten behandelt werden können.
146 Gestützt auf die von Prof. Maisano offengelegten Angaben zu seinen Beteiligungen und sonstigen Interessenbindungen gehen wir davon aus, dass mit dem Audit von 2019 alle relevanten Herzklappendevices untersucht wurden und dass es keine andere Herzklappendevices gibt, welche von Gesellschaften stammen, an denen Prof. Maisano beteiligt wäre. Zu erwähnen ist jedoch, dass Prof. Maisano auch an der Gesellschaft Transseptal Solutions Ltd. beteiligt ist (was er gegenüber dem USZ offengelegt hat). Diese Gesellschaft stellt einen Katheter her, der auch durch Prof. Maisano eingesetzt wird. Weil es sich dabei jedoch nicht um ein Herzklappendevice handelt, haben wir die Verwendung dieses Devices vorerst nicht weiter untersucht.

Wir haben bei unserer Untersuchung keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten durch Prof. Maisano entdeckt, weshalb nach unserem Dafürhalten auch keine Anzeigepflicht besteht (welche sich ansonsten etwa aus § 167 GOG ergeben könnte). Auch eine proaktive Information der Patienten scheint uns vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse nicht als angezeigt.

Aus generellen Compliance Überlegungen drängt es sich jedoch auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung der oben genannten Unregelmässigkeiten möglichst zu vermeiden. In diesem Kontext sind auch unsere obigen Empfehlungen zu lesen. Im Vordergrund dürften dabei Massnahmen stehen, die auf eine Verbesserung der formalen Aspekte der Arbeit von Prof. Maisano abzielen; dort verorten wir den grössten Verbesserungsbedarf. Sodann stellt sich die Frage, inwiefern die obgenannten Erkenntnisse die USZ-Leitung zu etwaigen personalrechtlichen Massnahmen (z.B. Verwarnung) gegenüber Prof. Maisano oder anderen Mitarbeitern veranlasst.

Eine eigentliche Schädigung des USZ durch die Handlungen von Prof. Maisano ergab sich durch die festgestellten Unregelmässigkeiten unseres Erachtens nicht. Insbesondere ist uns nicht bekannt, dass Patienten in Bezug auf die untersuchten Fälle gegenüber dem USZ Ansprüche geltend gemacht hätten, welche indirekt zu einer Schädigung des USZ führen könnten.

In Bezug auf die empfohlenen Anpassungen betreffend die Transparenz an Beteiligungen, verweisen wir auf unsere obgenannten Ausführungen.

Zu guter Letzt ist festzuhalten, dass das Ergebnis unserer Untersuchung belegt, dass die vom Hinweisgeber erhobenen Vorwürfe teilweise zutreffen und man insofern nicht von einer missbräuchlichen Meldung ausgehen kann. Allerdings ist auch festzuhalten, dass sich der Hinweisgeber insbesondere nicht an die Auflage gehalten hat, die Angelegenheit vertraulich zu behandeln, sondern diverse (interne und externe) Dritte über seine Vorwürfe informiert hat und so zu einer Eskalation der Angelegenheit beigetragen hat.

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