Walder Wyss berät Polaroid bei Eintragung von Farbmarke in der Schweiz

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat nach einer ersten Ablehnung die Eintragung einer Farbmarke für Polaroid – bestehend aus einer Kombination von fünf Farben – aufgrund ihrer Unterscheidungskraft (Schweizer Marke Nr. 829068) genehmigt. Walder Wyss hat Polaroid in allen Aspekten des Markenverfahrens beraten.

Nach schweizerischem Recht ist eine Farbmarke eine Marke, die ausschliesslich aus einer oder mehreren Farben an sich besteht, ohne Konturen oder eine bestimmte Form, und die dazu dient, die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Dies ist ein seltener Erfolg, da solche Marken in der Regel erst nach Nachweis der erworbenen Unterscheidungskraft, typischerweise durch eine demoskopische Untersuchung, eingetragen werden. Im vorliegenden Fall konnte das IGE jedoch ohne einen solchen Nachweis von der ursprünglichen Unterscheidungskraft der Marke überzeugt werden. Damit ist die Polaroid-Marke eine der wenigen Farbmarken in der Schweiz, die auf dieser Grundlage eingetragen wurde.

Team von Walder Wyss

Das Team von Walder Wyss wurde geleitet durch Sylvia Anthamatten (Counsel, Technology & IP) und bestand weiter aus Michael Lysakowski (Senior Associate, Technology & IP).

 

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