Der Fernmeldemarkt hat in den letzten Jahren eine ausserordentliche, von der Digitalisierung geprägte Entwicklung durchgemacht. Um dieser Dynamik Rechnung zu tragen, hat das Parlament im Frühjahr 2019 das FMG angepasst. Nun müssen die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz revidiert werden. In erster Linie betrifft das Revisionsprojekt die Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV), welche unter anderem in den Bereichen Registrierung von Fernmeldedienstanbieterinnen, Abrechnungsmodalitäten beim internationalen Roaming, Qualitätsmessungen, Notruf und Sicherheitskommunikation angepasst werden soll. Im Rahmen der Revision der FDV sollen sodann die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) über die mündliche Preisbekanntgabe bei telefonischen Mehrwertdiensten verschärft werden. Mit den Anpassungen will der Bundesrat insbesondere die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten stärken, etwa im Bereich des Telemarketings, bei den Roamingtarifen oder den Internetangeboten der Telekommunikationsanbieter.
Punktuelle Änderungen schlägt der Bundesrat auch in den beiden Verordnungen vor, die die Adressierungselemente regeln: In der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) sollen namentlich die Normen zu den Kurznummern modernisiert werden, in der Verordnung über Internet-Domains (VID) sind vor allem die Bestimmungen zur Liste aller Domains (WHOIS-Datenbank) und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität betroffen.
Im Bereich der Frequenzen soll die bisherige Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) total revidiert und von einer neuen Verordnung über die Funkfrequenzen (VFuF) abgelöst werden. Es handelt sich dabei vor allem um technische Anpassungen.
Schliesslich schlägt der Bundesrat auch für die Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) und die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) Aktualisierungen vor.