Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (neu: StADG) soll sichegestellt werden, dass die Abkommen im Steuerbereich –insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen – auch zukünftig rechtssicher und einfach angewendet werden können. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Normen anzupassen.
Die Gesetzesrevision legt fest, wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen. Der definierte Ablauf folgt weitgehend der heutigen Praxis und kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Abkommen keine abweichenden Bestimmungen enthält. Die Gesetzesrevision sieht dabei auch gewisse Vereinfachungen vor. Zudem enthält die Revision die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen, sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.