Urteile
Montag, 22. März 2021

Heute haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2020 veröffentlicht. Hier sind einige Highlights daraus, einschliesslich der Abklärungen zu den zwei im Jahr 2018 in Lausanne vor den Gerichtsälen herabgefallenen Kalksteinplatten.

Mittwoch, 10. März 2021

In den Urteilen 5A_907/2018, 5A_311/2019, 5A_891/2018, 5A_104/2018, 5A_800/2019 hat das Bundesgericht wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt und teilweise die bisherige Praxis geändert. Zur Berechnung sämtlicher Arten von Unterhalt für Kinder oder Ehegatten ist künftig nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Frage vor, wann einem Ehegatten nach der Trennung oder Scheidung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zuzumuten ist und in welchen Fällen von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist.

Montag, 08. Februar 2021

Im Urteil 1C_273/2020 vom 5. Januar 2021 behandelte das Bundesgericht (amtl. Publ. vorgesehen) Funkwasserzähler der Gemeinde Auenstein, Kanton Aargau, und deren Konformität mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Datenschutz. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines Einwohners gegen den Funkwasserzähler teilweise gut, hob das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Gemeinde Auenstein zurück. Zusammengefasst liegt gemäss dem Bundesgericht für die Erhebung des Wasserverbrauchs im für die Rechnungsstellung relevanten Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage vor. Diese Massnahme ist ausserdem durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig. Dagegen fehlt eine solche nach Ansicht des Bundesgerichts für die Speicherung der Stundenwerte betreffend Wasserverbrauch während 252 Tagen auf dem Wasserzähler sowie das Aussenden dieser Daten per Funk alle 30 Sekunden. Diese Datenbearbeitung erweist sich nicht als erforderlich und ist somit unverhältnismässig. Diesbezüglich liegt ein ungerechtfertigter Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschwerdeführers vor (E.5.6.).

Freitag, 05. Februar 2021

Das Bundesgericht tritt im Urteil 2C_30/2021 vom 19. Januar 2021 auf eine als «Klage» überschriebene Angabe mit verschiedenen Forderungen gegen die Covid-19-Massnahmen nicht ein. Der Kläger beantragte u.a. die sofortige Aufhebung aller Corona-Massnahmen, den geschlossenen Rücktritt des Bundesrates, der Swiss National Covid 19 Science Task Force und des Advisory Panels, die Neukonstituierung des Bundesamts für Gesundheitswesen sowie die sofortige Einstellung aller Impfungen. Weiter seien der Gesamtbundesrat, die Swiss National Covid 19 Task Force sowie das Advisory Panel gemäss StGB zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren zu verurteilen. Das Bundesgericht auferlegte, trotz Nichteintretens, aber dem «Kläger» keinerlei Kosten. Weiter nimmt das Bundesgericht im Sinnen eines obiter dictums zu verschiedenen Themen Stellung.

Montag, 18. Januar 2021

Im Urteil 4A_577/2020 vom 5. Januar 2021 hat das Bundesgericht verdeutlicht, dass eine (normale) E-Mail an das Gericht schreiben für einen Anwalt keine gute Idee ist. Auch nicht bei einer Erklärung des Rückzugs einer Beschwerde. Auch dann erfüllt eine normale E-Mail die klaren Formvorschriften nicht.

Sonntag, 03. Januar 2021

Das Bundesgericht musste im Urteil 4A_125/2020 vom 10. Dezember 2020 entscheiden, ob bei einem datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen die «verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten» nach Art. 8 Abs. 2 lit. a DSG auch das im Gedächtnis abgespeicherte Wissen von bei der Inhaberin der Datensammlung angestellten Personen umfassen kann. Dies hat das Bundesgericht verneint, im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Zürcher Obergericht. Im Kern des Urteils des Bundesgerichts ging es um die Interpretation einer Literaturstelle des VISCHER Partners David Rosenthal. Das Bundesgericht erklärte aber in diesem Urteil mit Nachdruck, dass beim Datenschutzgesetz in diversen Konstellationen Rechtsmissbrauch vorhanden sein kann und scheint hier eine eher restriktive Linie anzudeuten.

Dienstag, 15. Dezember 2020

Das Bundesgericht hat im Urteil vom 18. November 2020 (6B_440/2019) entschieden, dass es keine Anwendung des "Medienprivilegs" bei Teilen auf Facebook einen fremden, bereits veröffentlichten und ehrverletzenden Beitrag gibt. Die einen ehrletzenden Beitrag teilende Person kann sich nicht auf das "Medienprivileg" berufen, wonach nur der Autor strafrechtlich belangt werden kann. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Facebook-Nutzers in diesem Punkt ab.

Dienstag, 01. Dezember 2020

Das Bundesgericht hatte im Urteil 2C_1018/2019 vom 16. Juli 2020 über die Rechtmässigkeit der Gymi-Prüfung eines Zürcher Realgymnasiums – wir vermuten, dass es sich um das Realgymnasium Rämibühl handeln dürfte – zu urteilen. Im Fokus stand dabei das Aufnahmereglement und die darin enthaltenen Differenzierungen von Schülern von Privatschulen und aus der 5. Klasse gegenüber denen aus der 6. Klasse, bei welchen ein Mischnotensystem zur Anwendung kommt. Das Bundesgericht beurteilt, ob das System dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung von Art. 8 BV standhält. Nach einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Beschwerde wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Der Kampf um Bildung ist, gerade bei den Gymnasien im Kanton Zürich ein sehr harter, und landet auch gelegentlich vor Bundesgericht. Interessant ist weiter, dass der Abteilungspräsident dem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen stattgab und dem Schüler den provisorischen Besuch des Langgymnasiums für die Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens unter dem Vorbehalt, dass dieser die entsprechenden Leistungen am Gymnasium erbringe erlaubte. Für Eltern tut sich nun offenbar eine weitere Möglichkeit auf, neben Lernhilfen und Lernstudios, ihr Kind an das Gymnasium zu bringen. Durch vorsorgliche Massnahmen.

Donnerstag, 26. November 2020

Das Bundesgericht heisst mit Urteil vom 4. November 2020 (1C_356/2019) die Beschwerde von zwei Naturschutzorganisationen im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.