Umwelt: Bundesrat setzt zwei revidierte Verordnungen in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 zwei Verordnungen genehmigt: Mit der revidierten Gebührenverordnung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) können künftig hydrologische Daten gebührenfrei bezogen werden. In der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung) wird das Thema Biosicherung gestärkt. Unter Biosicherung versteht man den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor einem missbräuchlichen Einsatz von krankheitserregenden oder schädlichen Organismen. Beide Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Revision der Gebührenverordnung des BAFU vereinheitlicht und vereinfacht die Handhabung der Datenbezüge. Der Bezug von hydrologischen Messdaten jeglicher Art wird damit für alle kostenlos. Das BAFU darf dennoch weiterhin bei besonders aufwändigen Anfragen Gebühren erheben und die geleistete Arbeit abrechnen.

Revision Einschliessungsverordnung

Die Einschliessungsverordnung ist neu mit einer Liste mit Kriterien für die Gruppierung von gebietsfremden invasiven Organismen ergänzt. Diese Liste dient der Einschätzung, ob gebietsfremde Organismen, z.B. durch eine unkontrollierte Verbreitung, eine Gefahr darstellen können. Falls ja, dürfen sie selbst in geschlossenen Anlagen wie Laboratorien oder Gewächshäusern nur unter Einhaltung von zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen verwendet werden. Die Bestimmungen richten sich an Personen in Betrieben, die mit gebietsfremden Organismen zu tun haben.

Zudem sieht die Verordnung Vereinfachungen vor, um den Nachweis von Organismen in Ausnahmesituationen zu beschleunigen. Um wertvolle Zeit zu sparen, soll z.B. am Anfang einer Epidemie eine erste Diagnostik der Krankheitserreger bereits ausserhalb eines geschlossenen Systems möglich sein, wenn dabei Menschen, Tiere und Umwelt nicht gefährdet werden. Weiter beugt die Verordnung den Risiken der Verwendung gefährlicher Organismen zu missbräuchlichen Zwecken vor. Betriebe, die mit Organismen mit mässigem bis hohem Risiko umgehen, sind neu verpflichtet zu prüfen, ob ihre Tätigkeit missbraucht werden könnte. Sollte dies der Fall sein, müssen die Betriebe zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergreifen und die Kantons- und Bundesbehörden über verdächtige Sachverhalte informieren.

Der Bundesrat hat die beiden Verordnungen an seiner Sitzung vom 27. September 2019 genehmigt und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren