Terrorbekämpfung: Bundesanwaltschaft reicht Anklage beim Bundesstrafgericht ein

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihnen wird hauptsächlich Unterstützung bzw. Beteiligung an der kriminellen Organisation «Islamischer Staat (IS)» vorgeworfen. Der Hauptangeklagte hat gemäss Anklage den IS in Syrien unterstützt und mehrere Personen für den IS rekrutiert. Dem zweiten Angeklagten wird die versuchte Ausreise in das Herrschaftsgebiet des IS zur Last gelegt, um sich diesem anzuschliessen sowie die Rekrutierung einer Person für den IS.

Beteiligung am IS sowie Unterstützung und Rekrutierung für den IS durch den Hauptangeklagten
Der schweizerisch-italienische Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur ist wegen der Unterstützung und Beteiligung an der kriminellen Organisation IS (Art. 260ter Ziff. 1 StGB) sowie wegen des Verstosses gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 und 1bis StGB) angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des IS gereist zu sein, wo er sich der zum IS zählenden Kampftruppe Jaish Al Muhajirin-Wal-Ansar anschloss. Die BA sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nach seiner Rückkehr in die Schweiz sodann durch das Nutzen seines Ansehens als Rückkehrer mehrere Personen dazu motiviert hat, sich dem IS anzuschliessen.

Zur Erreichung seines Ziels, Personen für den IS zu rekrutieren, wirkte der schweizerisch-italienische Doppelbürger als salafistische Leitfigur in der Schweiz und stand in Kontakt mit mehreren verurteilten IS-Rekrutierern aus Europa.

Die BA wirft dem Angeklagten zudem vor, den IS sowie verwandte Organisationen durch die Verbreitung von einschlägigem Propagandamaterial unterstützt zu haben und im Besitz einschlägiger Gewaltdarstellungen gewesen zu sein.

Auch der zweite Angeklagte rekrutierte gemäss Anklage für den IS
Dem schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld werden hauptsächlich Unterstützung bzw. Beteiligung an der kriminellen Organisation IS (Art. 260ter Ziff. 1 StGB) und mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 und 1bis StGB) zur Last gelegt. Ihm wird die versuchte Ausreise nach Syrien über Mazedonien vorgeworfen, mit dem Ziel, sich in Syrien dem IS anzuschliessen. In Mazedonien wurde er von den lokalen Polizeibehörden an der Weiterreise gehindert. Die BA sieht es als erwiesen an, dass auch er eine Person für den IS rekrutiert hat. Dies mit dem Ziel, dass sich die von ihm angeworbene Person in das Herrschaftsgebiet des IS in Syrien oder dem Irak begibt und sich dort dem IS anschliesst. Des Weiteren wirft die BA dem Angeklagten vor, die kriminelle Organisation IS sowie verwandte Organisationen durch die mehrfache Verbreitung von einschlägigem Propagandamaterial unterstützt zu haben und im Besitze einschlägiger Gewaltdarstellungen gewesen zu sein.

Das Strafverfahren
Das Strafverfahren der BA wurde im Februar 2015 gegen den schweizerisch-italienischen Doppelbürger und Unbekannt eröffnet und später auf den schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger ausgedehnt.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

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