Teilrevision des Waffengesetzes: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja
Die Teilrevision des Waffengesetzes, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 befindet, setzt die neue Waffenrichtlinie der Europäischen Union (EU) um. Die EU und die Schweiz verfolgen dabei dasselbe Ziel: Die missbräuchliche Verwendung von Waffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Die Änderungen sind geringfügig, unsere Schiesstradition bleibt erhalten. Sie ermöglichen es der Schweiz, im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten zu bleiben. Für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz ist das zentral. Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), legte am Donnerstag die Argumente des Bundesrats dar. Sie betonte dabei: „Niemand wird entwaffnet und unsere Schiessanlässe wie das Feldschiessen, das Obligatorische oder das Knabenschiessen, aber auch der wettkampfmässige Schiess-Sport – nichts davon wird durch die Teilrevision gefährdet.“ Auf der anderen Seite gehe es um die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten, die für die Sicherheit und das Asylwesen der Schweiz zentral sei. Das geänderte Gesetz enthalte nichts, was es rechtfertigen könnte, diese Zusammenarbeit aufs Spiel zu setzen. Bei einem Nein endet die Zusammenarbeit automatisch, es sei denn, die EU-Kommission und die Staaten der EU würden der Schweiz alle innert 90 Tagen entgegenkommen. Eine Kündigung braucht es nicht.
Position von VBS und Bundesamt für Polizei
Die Vorsteherin des EJPD wurde begleitet von Gerhard Saladin, Leiter des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), sowie von René Bühler, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Saladin führte aus, weshalb das VBS und die Armee ohne Vorbehalte hinter dem neuen Gesetz stehen können. Die Anliegen des VBS seien aufgenommen worden. Für das militärische und das ausserdienstliche Schiesswesen ändere sich nichts. René Bühler von fedpol zeigte auf, weshalb es für die Schweizer Sicherheitsbehörden wichtig ist, dass das revidierte Gesetz in Kraft treten und die Schengener Zusammenarbeit weitergeführt werden kann. Das sichere namentlich den Zugriff auf das Schengener Informationssystem SIS, den die Schweiz seit ziemlich genau 10 Jahren habe. Dieses Instrument, das die Fahndungs-Zusammenarbeit revolutioniert hat, sei unverzichtbar. Die Zahlen würden eine deutliche Sprache sprechen: Täglich über 300’000 Abfragen der Sicherheits- und Asylbehörden, 19’000 Fahndungstreffer 2018. Im Schnitt sei es dank SIS in den letzten zehn Jahren jeden Tag zu einer Verhaftung gekommen. „Für fedpol und die anderen Sicherheitsbehörden ist klar: Ohne Schengen wären wir bildlich gesprochen blind.“
Massnahmen gegen Waffenmissbrauch
Das revidierte Gesetz sieht verschiedene Massnahmen vor. Unter anderem sollen neu alle wesentlichen Bestandteile von Feuerwaffen markiert werden. Der Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten wird verbessert. Das erschwert den Missbrauch von Waffen zu kriminellen Zwecken. Der Schwarzmarkt kann besser bekämpft werden. Daneben kommt es zu administrativen Änderungen beim Zugang zu gewissen halbautomatischen Waffen. Diese Waffen werden neu der Kategorie der „verbotenen Waffen“ zugeordnet. Sie dürfen aber weiterhin erworben und im Schiesssport eingesetzt werden. Es braucht statt eines Waffenerwerbsscheines neu eine Ausnahmebewilligung. Ausnahmebewilligungen werden heute schon für Waffen der Kategorie der „verbotenen Waffen“ ausgestellt.
Schützen, die eine solche Waffe erwerben, müssen nach 5 und 10 Jahren nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen. Wer nach dem Militärdienst das Sturmgewehr direkt übernehmen will, kann das weiterhin tun, ohne neue Auflagen. Auch werden keine medizinischen und psychologischen Tests, kein Vereinszwang und kein zentrales Waffenregister eingeführt. Für Jäger ändert sich ebenfalls nichts.
Schweiz hat Mitspracherecht maximal genutzt
Möglich ist dies, weil die Schweiz als Schengen-Mitglied ein weitgehendes Mitspracherecht hat. In den Verhandlungen konnte sie so erreichen, dass die Richtlinie in vielen Bereichen abgeschwächt wurde. Und bei der Umsetzung im Schweizer Recht schöpften Bundesrat und Parlament den Spielraum aus, den eine solche Richtlinie bietet. Deshalb bleibt die Tradition des Schweizer Schiesswesens unangetastet.
Die Teilrevision des Waffengesetzes ermöglicht es der Schweiz, im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten zu bleiben. Die Vorteile dieser Zusammenarbeit sind sehr gross, nicht nur für die Sicherheit und das Asylwesen, sondern auch für den Tourismus und die Reisefreiheit, letztlich für die Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes. Ein Wegfall könnte Kosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen, wie der Bericht „Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz“ zeigt, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erstellt hat.