Tarifverträge SwissDRG und TARPSY von Bundesrat genehmigt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 zwei Tarifverträge im stationären Bereich genehmigt. Dabei handelt es sich einerseits um die aktualisierte Tarifstruktur SwissDRG, welche die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser regelt. Andererseits hat der Bundesrat auch die geänderten Regeln zur Abrechnung nach TARPSY gutgeheissen und einen Tarifvertrag zur Vergütung einer innovativen Krebstherapie genehmigt.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt werden. Im DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden Behandlungsfälle nach medizinischen und ökonomischen Kriterien zu Gruppen zusammengefasst. Die vom Bundesrat genehmigte Version 9.0 wird per 1. Januar 2020 eingeführt. Sie präzisiert die Vergütung bestimmter spezieller und kostenintensiver Leistungen in Form von Zusatzentgelten.

Tarifstruktur TARPSY

Der Bundesrat hat auch die geänderten Regeln zur Abrechnung nach TARPSY in der Version 2.0 gutgeheissen, die in Kraft bleibt. Diese Tarifstruktur ermöglicht die Abgeltung stationärer psychiatrischer Behandlungen mittels leistungsbezogener Tagespauschalen, die von der OKP übernommen werden.

Autologe CAR-T-Zelltherapien

Der zweite genehmigte Tarifvertrag betrifft die Vergütung autologer CAR-T-Zelltherapien durch die OKP. Bei dieser Therapieform werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten genetisch verändert, damit sie die Krebszellen angreifen. Der Vertrag zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern ist bis Ende 2020 genehmigt und gewährt den betroffenen Patientinnen und Patienten unverzüglich Zugang zu diesen Therapien.

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