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Mittwoch, 17. April 2019
Zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes müssen ab dem 4. Jahr nach der Patentanmeldung Jahresgebühren bezahlt werden. Diese Jahresgebühren ändern nun: bis zum 18. Jahr nach der Anmeldung werden sie kostengünstiger, für das 19. und 20. Jahr leicht teurer. Die Jahresgebühren steigen auch weiterhin mit der Laufzeit des Patentes an – neu…



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