Am 24. Januar 2024 fand im Zürcher Widder Hotel die Neujahrestagung Strafrecht und Strafprozessrecht statt. PD Dr. iur. Julian Mausbach (Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Autor der Habilitationsschrift «Das Adhäsionsverfahren») referierte zum Thema «Adhäsionsverfahren». Dr. Kenad Melunovic Marini (Partner IKMP) behandelte das Gebiet «Prozessieren vor Bundesgericht». Vy Huynh (Rechtsanwältin, Partnerin AMPARO Anwälte und Notare) präsentierte «Verschwindenlassen i.S.v. Art. 185bis StGB – die Premiere in einem spektakulären Prozess». Prof. Dr. Damian K. Graf (Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte sowie Privatdozent an der Universität Zürich und Autor des «Praxishandbuchs zur Siegelung») und Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht und Partner bei Landmann Rechtsanwälte) führten ein Streitgespräch zum neuen Siegelungsrecht. Dr. Thierry Urwyler (Senior Researcher in der Hauptabteilung «Forschung & Entwicklung» des Amts für Justizvollzug & Wiedereingliederung sowie Lehrbeauftragter an der Universität Zürich) setzte referierte zum Thema «Wirkungsvolle Strafverteidigung bei Gutachten zum Rückfallrisiko».
Im Urteil 1B_527/2019 vom 7. August 2020 bestätigte das Bundesgericht seine Praxis aus BGE 144 I 253. Die zwischen den beiden Urteilen des Bundesgerichts publizierte Dissertation von Thierry Urwyler konnte das Bundesgericht nicht umstimmen, auch wenn sie sehr viele gut begründete Argumente enthält, für ein Teilnehmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch. Die Beschwerde ans Bundesgericht erhob RA Kenad Melunovic Marini.
Darf die Verteidigung am Explorationsgespräch des psychiatrischen Sachverständigen mit der beschuldigten Person teilnehmen? Die bundesgerichtliche Antwort lautet: Nein, grundsätzlich nicht. Die Explorationsmethodik des psychiatrischen Sachverständigen wird geschützt, was im Regelfall zum Ausschluss der Verteidigung führt. Die vorliegende Arbeit analysiert den juristischen Status quo kritisch und kommt zum Ergebnis, dass unter…



SOCIAL MEDIA