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Mittwoch, 31. März 2021
Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt Kantonen und Gemeinden Strombezüge auszuschreiben. Der Stromeinkauf fällt seit Anfang 2021 unter das öffentliche Beschaffungsrecht. Dabei stützt sich die WEKO auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) ab.
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