Im Urteil 6B_742/2019 vom 23. Juni 2020 bestätigte das Bundesgericht die strafrechtliche Landesverweisung im Fall eines in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Ausländers, bei dem zwar der Härtefall bejaht wurde, aber das öffentliche Interesse an einer Fernhaltung des Beschwerdeführers gegenüber dessen persönlichen Interessen an einem Verbleib der Vorrang zu gewähren war. Das Bundesgericht betonte in diesem Urteil auch, dass Ausländern der zweiten Generation nicht zwingend ein Bleiberecht in der Schweiz zusteht.
Strafrechtliche Landesverweisung
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Freitag, 10. Juli 2020
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Dienstag, 18. Juni 2019
In der Wohnung des spanischen Staatsangehörigen waren rund 590 Gramm Kokaingemisch gefunden worden, die zum Verkauf bestimmt waren. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn 2017 wegen qualifizierten Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten, wovon er 140 Tage in Haft beziehungsweise vorzeitigem Strafvollzug verbüsste. Der Rest der…
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